Werte Kundin, werter Kunde,

 

das neue Schornsteinfeger - Handwerksgesetz (SchfHwG) ist am 28. November 2008 in Kraft getreten. Nach einer Übergangsphase stehen ab 2013 Deutschlands Schornsteinfeger untereinander im freien Wettbewerb. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen.

 

Mit dem neuen Gesetz werden die Hausbesitzerin / Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Ab 2013 müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten nach den gültigen Kehr- und Überprüfungsverordnungen sowie die Umweltschutzmessungen nach dem gültigen Bundes - Immissionsschutzgesetz vorgenommen werden.

 

Für Sie ändert sich zunächst gar nichts! Sie müssen keine Sorge haben, dass sich künftig niemand mehr um die Sicherheit in Ihren vier Wänden kümmert. Die hoheitlichen Aufgaben bleiben für den Bezirksschornsteinfegermeister bis auf weiteres bestehen.

 

Die EU hatte eine Änderung des deutschen Kehrbezirkssystems gefordert. Ein in der EU für Schornsteinfegerarbeiten qualifizierter Handwerker hat künftig die Chance, seine Arbeiten auch in Deutschland auszuführen. Zu diesen Arbeiten gehören alle Aufgaben des Schornsteinfegers, die keine Kontrollfunktionen beinhalten.

Was ungeachtet dessen künftig bleibt, sind die Verwaltungsbezirke. Diese werden für jeweils sieben Jahre vergeben. Als für einen Verwaltungsbezirk Bevollmächtigter bin ich für die Feuerstättenschau, baurechtlich vorgeschriebene Abnahmen, die feuerungstechnische Beratung und den Vollzug der Arbeiten verantwortlich.

 

Was bedeutet das Gesetz ab 2013, wenn es komplett umgesetzt ist, in der Praxis?

Jeder Eigentümer kann sich seinen Schornsteinfeger aussuchen. Er ist sogar verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass die in der Kehr- Überprüfungsverordnung vorgeschriebenen und vom Bevollmächtigten vorgegebenen Termine eingehalten werden. (Diese Arbeiten und Termine sind dem Feuerstättenbescheid zu entnehmen.) Der Eigentümer muss dem Bevollmächtigten anschließend die Durchführung der Arbeiten dokumentieren - sofern ein anderer Schornsteinfeger die Arbeiten ausführt. Ich bin also weiterhin dafür verantwortlich, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Nur ausführen darf Sie ein anderer.

Waren Sie mit meiner Arbeit, meiner Beratung und meinem Service in der Vergangenheit zufrieden und möchten Sie, dass ich alles Wichtige und Notwendige weiterhin für Sie erledige, läuft alles „normal“ weiter. Wenn alles so bleibt, sparen Sie sich nicht nur viel bürokratischen Aufwand, es hat noch zahlreiche weitere Vorteile: Sie kennen mich als neutralen Partner, ich kenne sie und ihre Anlage - und habe für Sie in Zukunft noch weitaus mehr Serviceangebote rund um die Themen Umwelt und Energie als bisher im Gepäck.

 


Hier geht es zum Schornsteinfeger-Handwerksgesetz:

 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/schfhwg/gesamt.pdf

Schornsteinfeger 0