Rauchwarnmelder - die günstigste Lebensversicherung

 

Schlafende Menschen riechen nichts. Auch keinen Rauch. Was einem normalerweise egal ist, kann im Falle eines Brandes zur tödlichen Gefahr werden. Je früher Rauch erkannt wird, umso geringer ist die Gefahr!

 

Ein Minimalschutz gehört in jede Wohnung!

 

Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf

 bewusstlos und ersticken dann. Der laute Alarm der Rachwarnmelder, warnt Sie auch im Schlaf

 rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre

 Familie in Sicherheit bringen zu können.

 

 

 Daher ist der Einbau von Rauchwarnmeldern unverzichtbar für ein sicheres Zuhause!

 

 Rauchmelderpflicht in Mecklenburg- Vorpommern:

 *  in Neu-, Um- und Bestandsbauten

 *  für Schlafräume und Kinderzimmer

 *  für Flure, die als Rettungswege dienen

 > Einbaupflicht bis zum 31.12.2009 <

 

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102)      § 48    Abs. 4

 

Nach DIN 14676 sind Rauchwarnmelder nach spätestens

10 Jahren gegen neue auszutauschen.

 

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Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, er berät Sie gern.

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Als Hauseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern haben Sie neben der Pflicht zur Installation auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder betriebsbereit sind.

Im Brandfall muss der Hauseigentümer die jährliche Überprüfung der Rauchmelder nachweisen.

 

Beschriftung der Rauchwarnmelder / CE-Kennzeichnung

 

Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

- DIN EN 14604

- Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten

- Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer

- vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche 

  Wartung regelmäßig durchgeführt wurde

- Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller 

  empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare 

  Hinweis für den Benutzer: "Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße

  Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen."

 

Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten.

Zusätzlich müssen auf  dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein.

 

Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.

 

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